top of page
Ueber_den_labrador_hell.jpg

Über den Labrador

Welpen_ABC_hell.jpg

Welpen
ABC

Basis_Training_hell.jpg

Basis-training

Dummy_Training_hell.jpg

Dummy-training

Mit_Hund_und_Herz_hell.jpg

Mit Hund und Herz

Gesundheit_hell.jpg

Gesundheit

Hunde_Zubehoer_Tipps_hell.jpg

zubehör
Tipps

Glossar_hell.jpg

Glossar

Pflichten für Hundehalter in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es einige Pflichten, die der Halter eines Hundes erfüllen muss. Diese sind im "niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden" geregelt:


Sachkunde

Seit 1. Juli 2013 sind hundehaltende Personen verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis der Sachkunde („Hundeführerschein“) wird aufgeteilt in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich zu absolvieren.



--> Einen Sachkundenachweis benötigen alle Neuhundehalter. Wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt nicht als Neuhundehalter, sondern als bereits sachkundig. Der Nachweis der Hundehaltung erfolgt z. B. über die geleisteten Zahlungen der Hundesteuer.


--> Der Sachkundenachweis muss durch einen vom Land Niedersachsen zertifizierten Prüfer erteilt werden. Diese Liste ist unter folgendem Link auf der rechten Seite als Download zu finden: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html



Kennzeichnung

Hunde, die älter sind als sechs Monate, müssen durch einen elektronischen Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet sein. Der Transponder ist subkutan an der linken Halsseite durch Tierärztinnen und Tierärzte oder andere Personen, die die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, zu injizieren.


--> Bei Welpen eines VDH-Züchters, ist dies schon vor der Abgabe an den neuen Besitzer erfolgt.



Haftpflichtversicherung

Für die durch einen Hund, der älter ist als sechs Monate, verursachten Schäden (Personenschäden und Sachschäden) ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zuständig für die Überwachung dieser Maßnahme ist die örtliche Gemeinde.


--> Diese Haftpflichtversicherung ist auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen im DRC erforderlich.



Zentrales Hunderegister

Jede hundehaltende Person hat den eigenen Hund beim Zentralen Hunderegister anzumelden. Mit Hilfe des Registers sollen unter anderem bei Gefahrvorfällen (Beißereien und ähnlichem) zügige Halterermittlung möglich sein. Das Register wird durch die GovConnect GmbH im Auftrag des Landes Niedersachsen geführt. Die Anmeldung beim Zentralen Hunderegister ist gebührenpflichtig und kann online unter www.hunderegister-nds.de erfolgen.

83 Ansichten0 Kommentare

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page