Pflichten für Hundehalter in Niedersachsen
- Oakmore – Labrador Retriever
- 4. Nov. 2021
- 2 Min. Lesezeit
In Niedersachsen gibt es einige Pflichten, die der Halter eines Hundes erfüllen muss. Diese sind im "niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden" geregelt:

Sachkunde
Seit 1. Juli 2013 sind hundehaltende Personen verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis der Sachkunde („Hundeführerschein“) wird aufgeteilt in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich zu absolvieren.
--> Einen Sachkundenachweis benötigen alle Neuhundehalter. Wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt nicht als Neuhundehalter, sondern als bereits sachkundig. Der Nachweis der Hundehaltung erfolgt z. B. über die geleisteten Zahlungen der Hundesteuer.
--> Der Sachkundenachweis muss durch einen vom Land Niedersachsen zertifizierten Prüfer erteilt werden. Diese Liste ist unter folgendem Link auf der rechten Seite als Download zu finden: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html
Kennzeichnung
Hunde, die älter sind als sechs Monate, müssen durch einen elektronischen Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet sein. Der Transponder ist subkutan an der linken Halsseite durch Tierärztinnen und Tierärzte oder andere Personen, die die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, zu injizieren.
--> Bei Welpen eines VDH-Züchters, ist dies schon vor der Abgabe an den neuen Besitzer erfolgt.
Haftpflichtversicherung
Für die durch einen Hund, der älter ist als sechs Monate, verursachten Schäden (Personenschäden und Sachschäden) ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zuständig für die Überwachung dieser Maßnahme ist die örtliche Gemeinde.
--> Diese Haftpflichtversicherung ist auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen im DRC erforderlich.
Zentrales Hunderegister
Jede hundehaltende Person hat den eigenen Hund beim Zentralen Hunderegister anzumelden. Mit Hilfe des Registers sollen unter anderem bei Gefahrvorfällen (Beißereien und ähnlichem) zügige Halterermittlung möglich sein. Das Register wird durch die GovConnect GmbH im Auftrag des Landes Niedersachsen geführt. Die Anmeldung beim Zentralen Hunderegister ist gebührenpflichtig und kann online unter www.hunderegister-nds.de erfolgen.
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